Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der STAMAG Ersatzteil- und Industrievertrieb GmbH


Stand: 01.09.2022

§ 1 Anwendungsbereich, Einbeziehung

  1. Alle Lieferungen und Leistungen der STAMAG Ersatzteil- und Industrievertrieb GmbH mit Sitz in Landsberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 203331 (nachfolgend „STAMAG EIV GmbH“), an Unternehmer (§ 14 BGB) (nachfolgend „Kunde“ genannt) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Fassung.
  2. Durch seine Bestellung erklärt sich der Kunde mit der Geltung dieser Geschäftsbedingungen einverstanden. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden gelten nur dann, wenn sie von der STAMAG EIV GmbH ausdrücklich anerkannt wurden. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung und/oder Leistung in Kenntnis der abweichenden AGB des Kunden vorbehaltlos ausgeführt wurde.
  3. Sofern zwischen dem Kunden und der STAMAG EIV GmbH nicht anders vereinbart, gelten die AGB in der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung bzw. jedenfalls in der dem Kunden zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung für künftige Verträge, ohne dass auf die AGB in jedem Einzelfall erneut hingewiesen werden muss. Die jeweils gültige Fassung der AGB ist auf der Website der STAMAG EIV GmbH unter https://stamag.de/de/agb abrufbar.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Alle Angebote der STAMAG EIV GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn technische Dokumentationen sowie sonstige Produktbeschreibungen und Unterlagen – auch in elektronischer Form – durch die STAMAG EIV GmbH an den Kunden überlassen wurden. Sämtliche Angebote der STAMAG EIV GmbH stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, der STAMAG EIV GmbH durch eine Bestellung ein verbindliches Vertragsangebot zu übermitteln. Durch die Bestellung der gewünschten Waren im Internet, per E-Mail, Telefon, Telefax oder auf dem Postweg gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.
  2. Die STAMAG EIV GmbH ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb eines Zeitraumes von sieben (7) Kalendertagen mit Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden. Die Auftragsbestätigung kann schriftlich oder durch Übermittlung einer E-Mail erfolgen. Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gilt das Angebot als abgelehnt.
  3. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden, da die angebotenen Artikel nur dort Verwendung finden. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern i. S. d. § 13 BGB ist ausgeschlossen.
  4. Da sich unser Angebot ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB richtet, können wir vor Vertragsschluss einen Nachweis der Unternehmereigenschaft verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, die erforderlichen Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
  5. Bei anderen Zahlungsarten als „Vorkasse“ wird eine Bonitätsprüfung durchgeführt.

§ 3 Registrierung

  1. Für Bestellungen über den STAMAG-Shop ist eine Registrierung erforderlich. Hierfür ist eine Anfrage über die Internetseite der STAMAG EIV GmbH durch den Kunden erforderlich.
  2. Der Kunde kann die Löschung seines Kundenkontos jederzeit per E-Mail an shop@meine-instandhaltung.de verlangen. Änderungen der Angaben zu registrierten Personen oder dem Unternehmen sind durch den Kunden in seinem Kundenkonto selbst vorzunehmen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer ab Lager der STAMAG EIV GmbH. Kosten für Transport, Verpackung und/oder Versicherung trägt der Kunde. Diese Kosten werden gesondert berechnet.
  2. Zahlungen erfolgen entweder per Nachnahme, gegen Vorkasse oder auf Rechnung. Es steht der STAMAG EIV GmbH jederzeit frei, die Zahlungsmöglichkeit auf Rechnung im Einzelfall auszuschließen.
  3. Der Kaufpreis wird in voller Höhe bei Lieferung fällig. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen.
  4. Mit Aktualisierung der Internet-Seiten werden alle früheren Preise und sonstigen Angaben über Waren ungültig. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der Internet-Seiten.

§ 5 Lieferung, Lieferzeiten

  1. Die Lieferung erfolgt durch Sendung ab Lager (zugleich Erfüllungsort) an die vom Kunden mitgeteilte Adresse. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf).
  2. Die Lieferfrist ist unverbindlich. Sie beträgt im Allgemeinen bei Waren, die sich auf Lager befinden vier (4) Werktage ab Vertragsschluss, d.h. Zugang der Bestellbestätigung der STAMAG EIV GmbH. Sofern die STAMAG EIV GmbH verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird die STAMAG EIV GmbH den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist die STAMAG EIV GmbH berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; und verpflichtet im Rahmen des Rücktritts eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden unverzüglich zu erstatten. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn die STAMAG EIV GmbH ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt oder wenn die STAMAG EIV GmbH im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.
  3. Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung der Ware den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung das Lager der STAMAG EIV GmbH verlassen hat bzw. an den Transportdienstleister übergeben wurde. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Der Absendung bzw. der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
  4. Die STAMAG EIV GmbH behält sich in allen Fällen richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vor. Der Selbstbelieferungsvorbehalt gilt mit der Maßgabe, dass die STAMAG EIV GmbH ihrerseits ein entsprechendes Deckungsgeschäft rechtzeitig abgeschlossen und/oder die verspätete Belieferung durch ihren Lieferanten selbst nicht zu vertreten hat. In diesen Fällen ist die STAMAG EIV GmbH berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Die STAMAG EIV GmbH wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren und etwaige Gegenleistungen des Kunden unverzüglich erstatten.
  5. Die Lieferung erfolgt gegen eine Verpackungs- und Versandkostenpauschale, deren genauer Betrag bei jeder Ware gesondert ausgezeichnet ist. Vorbehaltlich individueller Vereinbarungen ist die STAMAG EIV GmbH berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
  6. Der Eintritt des Lieferverzugs richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, es ist jedoch in jedem Fall eine Mahnung des Kunden erforderlich. 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher, der STAMAG EIV GmbH aus ihrer Geschäftsbeziehung gegen den Kunden zustehenden gegenwärtigen und künftigen Ansprüche Eigentum der STAMAG EIV GmbH.
  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern, zu vermieten, zu verleihen, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen oder innerhalb der Gewährleistungsfrist bei Dritten in Reparatur zu geben.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die STAMAG EIV GmbH von einer Pfändung oder einem Diebstahl der Ware oder jeder anderen Beeinträchtigung ihrer Rechte unverzüglich zu benachrichtigen.
  4. Die STAMAG EIV GmbH ist im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Zahlungsfrist vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware heraus zu verlangen. Des Weiteren kann die STAMAG EIV GmbH von dem Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde gegen andere Pflichten aus diesem Vertrag, insbesondere aus diesem § 6, verstößt.
  5. Der Kunde ist bis auf Widerruf ermächtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei die STAMAG EIV GmbH als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt die STAMAG EIV GmbH Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
  6. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen der STAMAG EIV GmbH um mehr als 10%, wird die STAMAG EIV GmbH auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben. 

§ 7 Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden

  1. Bei Ablieferung der Ware hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich bei der STAMAG EIV GmbH anzuzeigen.
  2. Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so hat der Kunde dies sofort beim Spediteur-Frachtdienst zu reklamieren und die Annahme zu verweigern. Dies ist der STAMAG EIV GmbH unverzüglich mitzuteilen.

§ 8 Gewährleistung

  1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht in diesen AGB etwas anderes bestimmt ist. Die STAMAG EIV GmbH gewährleistet, dass die gelieferte Ware frei von Sachmängeln ist. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf natürliche Abnutzung, unsachgemäße Behandlung, Bedienung oder Verwendung sowie Weiterverwendung beschädigter Ware. Die in unseren Angeboten genannten Produkteigenschaften der Hersteller gelten nicht als zugesicherte Eigenschaft des jeweiligen Produktes.
  2. Eine Haftung der STAMAG EIV GmbH für Mängel ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Kunde bei Vertragsschluss den Mangel kennt oder fahrlässig nicht kennt. Des Weiteren setzen Mängelansprüche voraus, dass der Kunde seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 7 nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich gegenüber der STAMAG EIV GmbH mindestens in Textform anzuzeigen. Bei der Untersuchung (§ 7) nicht erkennbare Mängel sind binnen fünf (5) Werktagen nachdem sie erkannt wurden in Textform mitzuteilen. Erfolgt durch den Kunden keine ordnungsgemäße Untersuchung oder rechtzeitige Mängelanzeige, so ist die Haftung der STAMAG EIV GmbH für den Mangel ausgeschlossen.
  3. Die Verjährungsfrist beträgt bei Neuware zwölf (12) Monate; bei gebrauchter Ware ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Die Frist beginnt mit dem Lieferdatum.
  4. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der STAMAG EIV GmbH durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Das Recht der STAMAG EIV GmbH die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt hiervon unberührt. Falls die Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten oder fehlgeschlagen ist, kann der Kunde eine der Wertminderung entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Rücktritt erklären. Hat die STAMAG EIV GmbH zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache geliefert, so kann sie vom Kunden Rückgewähr der mangelhaften Sache verlangen.
  5. Der Kunde hat die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, hierzu gehört insbesondere auch die Übergabe der beanstandeten Ware zu Prüfungszwecken. Die Nacherfüllung umfasst weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, sofern der Einbau nicht im Einzelfall aus dem Vertrag mit dem Kunden geschuldet ist.
  6. Die für die Prüfung und die Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt die STAMAG EIV GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern ein Mangel vorliegt. Andernfalls können die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten durch die STAMAG EIV GmbH von dem Kunden ersetzt verlangt werden, es sei denn die fehlende Mangelhaftigkeit der Ware war für den Kunden objektiv nicht erkennbar.
  7. In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von der STAMEG EIV GmbH Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme ist die STAMAG EIV GmbH unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn die STAMAG EIV GmbH berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
  8. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe des § 9 dieser AGB und sind im Übrigen ausgeschlossen. 

§ 9 Haftung

Die Haftung der STAMAG EIV GmbH ist – mit Ausnahme der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung vertragswesentlicher Rechte und Pflichten (sog. Kardinalpflichten) - insofern ausgeschlossen, als sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der STAMAG EIV GmbH oder ihres gesetzlichen Vertreters oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Soweit die STAMAG EIV GmbH wegen der Verletzung von Kardinalpflichten haftet, ist diese Haftung auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht, wenn ein Mangel durch die STAMAG EIV GmbH arglistig verschwiegen wurde, eine Garantie für die Beschaffenheit für die Ware übernommen wurde oder für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

§ 10 Datenspeicherung

Die im Rahmen der Geschäftsabwicklung (Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO) notwendigen personenbezogenen Daten werden elektronisch verarbeitet und gespeichert. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt. Sollte der Kunde Änderungen, Sperrung oder Löschung seiner Daten wünschen, ist die STAMAG EIV GmbH telefonisch, postalisch oder per E-Mail (datenschutz@stamag.de) zu unterrichten. Auf die Datenschutzerklärung (abrufbar unter: https://stamag.de/datenschutz) der STAMAG EIV GmbH wird verwiesen.

§ 11 Aufrechnungs- / Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde kann Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur bezüglich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche ausüben.

§ 12 Sonstiges, Form

  1. Der im Handelsregister eingetragene Sitz der STAMAG EIV GmbH ist Erfüllungsort und – soweit rechtlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand.
  2. Soweit die genannten Warenzeichen eingetragene Markenzeichen der jeweiligen Hersteller sind, werden diese anerkannt.
  3. Alle rechtserheblichen Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag sind – vorbehaltlich gesetzlicher Vorschriften – in Schrift- oder Textform abzugeben.
  4. Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Regelungen sowie des Vertrags als Ganzes nicht. Die Vertragsparteien werden die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Regelung ergänzen oder ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

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